
Wissenswertes rund um den Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege usw.
Sie können 3.918 € pro Jahr zusätzlich zum Pflegegeld für eine Haushaltshilfe und/oder Alltagsbegleitung/Betreuung nutzen.
Dieses Budget von 3.918 € setzt sich folgendermaßen zusammen:
Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 1.500,00 € Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 1.612,00 € Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 806,00 €
Nutzen Sie Ihr gesetzliches Budget! Einige dieser Beträge verfallen zum 31.12. eines jeden Jahres!
Entlastungsbetrag
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Sie sollten:​
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einen Haushalt führen können
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Herzlichkeit für unsere Kunden mitbringen
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gut mit älteren und/oder behinderten Menschen umgehen können
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auf unterschiedliche Kundenwünsche eingehen können
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selbstständig ohne Anleitung arbeiten können
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Ihre Aufgaben sorgfältig und umsichtig erfüllen
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über kommunikative und empathische Fähigkeiten verfügen
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geduldig, pünktlich, hilfsbereit und ehrlich sein
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mobil sein (Pkw-Führerschein und eigenes Fahrzeug)
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Ihre Tätigkeiten sind:
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Reinigung der Wohnräume
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Waschen/Bügeln
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Einkaufen/Kochen
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Gegebenenfalls Kinderbetreuung, falls Sie damit bereits Erfahrung haben
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Die Kosten für die 30-stündige Online-Qualifizierung nach § 45b SGB IV, die Sie für diese Tätigkeit benötigen, übernehmen wir!
Verhinderungspflege
Stundenlohn: € 14,00
Was Sie mitbringen:
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Herzlichkeit für unsere Kunden, vor allem für Senioren und/oder Behinderte.
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Sie arbeiten gerne mit Menschen und haben keine Berührungsängste.
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Sie haben gute kommunikative Fähigkeiten.
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Sie sind herzlich, pünktlich, ehrlich und geduldig.
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Sie haben bereits Erfahrungen in der Betreuung gesammelt und sind dahingehend qualifiziert.
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Sie sind mobil (Pkw-Führerschein und eigenes Fahrzeug).
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Ihre Tätigkeiten sind:
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Malen und basteln
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Leichte Gartenarbeiten
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Kochen und backen
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Anfertigung von Erinnerungsalben
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Musik hören, musizieren, singen
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Brett- und Kartenspiele
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Spaziergänge und Ausflüge
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Besuch von kulturellen Veranstaltungen Sportveranstaltungen Gottesdiensten und Friedhöfen
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Lesen und Vorlesen
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usw.
Kurzzeitpflege
Stundenlohn: € 13,50
Hier erfolgt keine ganzjährige Einstellung, sondern vielmehr ein Arbeiten auf Abruf, meist saisonal (Ferien), dennoch auf 450,- € Basis (kurzfristiger Mini-Job).
Wir suchen vor allem Personen, die schon aus dem Berufsleben ausgeschieden sind und ihre Tätigkeit als erfreuliche Abwechslung ansehen, aber auch bspw. Studenten sind herzlich willkommen – die Zuverlässigkeit zählt!
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Die Tätigkeit des Haussittings erfordert absolute Zuverlässigkeit und einen einwandfreien Leumund, daneben vor allem Sauberkeit und Tierliebe bzw. Erfahrung im Umgang mit Katzen/Hunden. Des Weiteren sollten Sie noch rüstig sein.
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Für eine Bewerbung benötigen wir aufgrund gesetzlicher Auflagen die folgenden Unterlagen:
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polizeiliches Führungszeugnis
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tabellarischer Lebenslauf
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Nachweis über berufliche Tätigkeiten
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Passbild
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eventuelle Referenzen (Adressen sind ausreichend)