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Weißer Stift mit Papieren

Wissenswertes rund um den Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege usw. 

Sie können 3.918 € pro Jahr zusätzlich zum Pflegegeld für eine Haushaltshilfe und/oder Alltagsbegleitung/Betreuung nutzen.

Dieses Budget von 3.918 € setzt sich folgendermaßen zusammen:

Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1              1.500,00
Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2          1.612,00 € Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2                          806,00 €

Nutzen Sie Ihr gesetzliches Budget! Einige dieser Beträge verfallen zum 31.12. eines jeden Jahres!

Entlastungsbetrag

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Sie sollten:​

  • einen Haushalt führen können

  • Herzlichkeit für unsere Kunden mitbringen

  • gut mit älteren und/oder behinderten Menschen umgehen können

  • auf unterschiedliche Kundenwünsche eingehen können

  • selbstständig ohne Anleitung arbeiten können

  • Ihre Aufgaben sorgfältig und umsichtig erfüllen

  • über kommunikative und empathische Fähigkeiten verfügen

  • geduldig, pünktlich, hilfsbereit und ehrlich sein

  • mobil sein (Pkw-Führerschein und eigenes Fahrzeug)

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Ihre Tätigkeiten sind:

  • Reinigung der Wohnräume

  • Waschen/Bügeln

  • Einkaufen/Kochen

  • Gegebenenfalls Kinderbetreuung, falls Sie damit bereits Erfahrung haben

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Die Kosten für die 30-stündige Online-Qualifizierung nach § 45b SGB IV, die Sie für diese Tätigkeit benötigen, übernehmen wir!

Verhinderungspflege

Stundenlohn: € 14,00

Was Sie mitbringen:

  • Herzlichkeit für unsere Kunden, vor allem für Senioren und/oder Behinderte.

  • Sie arbeiten gerne mit Menschen und haben keine Berührungsängste.

  • Sie haben gute kommunikative Fähigkeiten.

  • Sie sind herzlich, pünktlich, ehrlich und geduldig.

  • Sie haben bereits Erfahrungen in der Betreuung gesammelt und sind dahingehend qualifiziert.

  • Sie sind mobil (Pkw-Führerschein und eigenes Fahrzeug).

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Ihre Tätigkeiten sind:

  • Malen und basteln

  • Leichte Gartenarbeiten

  • Kochen und backen

  • Anfertigung von Erinnerungsalben

  • Musik hören, musizieren, singen

  • Brett- und Kartenspiele

  • Spaziergänge und Ausflüge

  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen Sportveranstaltungen Gottesdiensten und Friedhöfen

  • Lesen und Vorlesen

  • usw.

Kurzzeitpflege

Stundenlohn: € 13,50

Hier erfolgt keine ganzjährige Einstellung, sondern vielmehr ein Arbeiten auf Abruf, meist saisonal (Ferien), dennoch auf 450,- € Basis (kurzfristiger Mini-Job). 


Wir suchen vor allem Personen, die schon aus dem Berufsleben  ausgeschieden sind und ihre Tätigkeit als erfreuliche Abwechslung ansehen, aber auch bspw. Studenten sind herzlich willkommen – die Zuverlässigkeit zählt!

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Die Tätigkeit des Haussittings erfordert absolute Zuverlässigkeit und einen einwandfreien Leumund, daneben vor allem Sauberkeit und Tierliebe bzw. Erfahrung im Umgang mit Katzen/Hunden. Des Weiteren sollten Sie noch rüstig sein.

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Für eine Bewerbung benötigen wir aufgrund gesetzlicher Auflagen die folgenden Unterlagen:

  • polizeiliches Führungszeugnis

  • tabellarischer Lebenslauf

  • Nachweis über berufliche Tätigkeiten

  • Passbild

  • eventuelle Referenzen (Adressen sind ausreichend)

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