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Wissenswertes
(Seite wird aktuell überarbeitet, wir bitten um Entschuldigung)

So nutzen Sie den Entlastungsbetrag richtig

Seit 01.01.2017 gibt es mit dem neuen PSG II (Pflegestärkungsgesetz) einige finanzielle Änderungen.Unter anderem änderte sich auch die Höhe des Entlastungsgeldes. Leider wird der Entlastungsbetrag immer noch viel zu wenig genutzt.

 

Das Wichtigste im Überblick

 

3.918 € pro Jahr zusätzlich zumPflegegeld für eine HaushaltshilfeWie setzt sich das Budget von 3.918 € zusammen?Entlastungsbetragab Pflegegrad 11.500,00 € Verhinderungspflegeab Pflegegrad 21.612,00 € Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2806,00 €Nutzen Sie jetzt Ihr gesetzliches Budget für eine Haushaltshilfe. Einige der Budgets verfallen zum 31.12. jeden Jahres.

Was bringt der Entlastungsbetrag?

Wer hat Anspruch auf den Betreuungsbetrag?

Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden?

Wie hoch sind die Entlastungsleistungen?

Was Sie über den Entlastungsbetrag wissen sollten

Muss der Entlastungsbetrag innerhalb des Monats verbraucht werden?

Preise für Betreuungsangebote

Wo finde ich zugelassene Anbieter für Entlastungsleistungen?

Zusätzliche Betreuungsangebote im Pflegeheim

Gesetzliche Regelungen

Weitere Beiträge zum Thema Pflege

Was bringt der Entlastungsbetrag?

Das Notrufsystem für zuhause unterwegs

Mit dem Entlastungsbetrag sollen

 

pflegende Angehörigen entlastet und/oder beraten werden

Pflegebedürftige gefördert werden, so dass sie so lange wie möglich im häuslichen Umfeld ihren Alltag selbstständig bewältigen und soziale Kontakte pflegen können.

Wer hat Anspruch auf den Betreuungsbetrag?

Alle Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Zum häuslichen Umfeld zählen:

 

Die eigene Wohnung des pflegebedürftigen Menschen

Die Wohnung der Pflegeperson

Altenwohnung, Betreutes Wohnen

Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden?

Mit den Entlastungsleistungen können folgende Leistungen abgerechnet werden:

 

Teilstationäre Tagespflege oder Nachtpflege. Das ist interessant für Menschen, die häufiger die Tagespflege in Anspruch nehmen möchten.

Außerdem können die Investkosten, sowie die Kosten für die Mahlzeiten und die Unterkunft in der Tagespflege damit abgerechnet werden.

Kurzzeitpflege

Leistungen für den ambulanten Pflegedienst im Bereich der Selbstversorgung für Personen in den Pflegegraden 2 – 5 *

Leistungen für Pflegedienste im Bereich der Körperpflege für Personen mit dem Pflegegrad 1 **

Sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen / niedrigschwellige Angebote)

  Nicht bezahlt werden können damit Leistungen des Pflegedienstes für die Körperpflege (An- und Auskleiden, große Toilette, kleine Toilette usw.), da dies über die Pflegesachleistungen finanziert wird.

 

   Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen. Deshalb können diese pflegebedürftigen Menschen den Entlastungsbetrag auch für Körperpflege – ausgeführt durch einen Pflegedienst – verwenden.

 

Mehr Informationen finden Sie auch hier.

 

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Wie hoch sind die Entlastungsleistungen?

Bis 31.12.2016 gab es 104 bzw. 208 Euro, je nach Einschränkung der Alltagskompetenz, als Entlastungsleistungen.

 

Entlastungsbetrag ab 2017

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz

erhalten ALLE Pflegebedürftigen in den Pflegestufen 1 – 5

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Was Sie über den Entlastungsbetrag wissen sollten

Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 kann den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen.

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro ist für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig davon, in welchem Pflegegrad er eingestuft ist.

Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung.

Der Entlastungsbeitrag muss beantragt werden und wird nicht pauschal bzw. automatisch an den Pflegebedürftigen ausbezahlt. Das bedeutet, dass das Betreuungsgeld/die Betreuungsleistungen zweckgebunden ist (Kostenerstattungsanspruch).

Der Antrag muss NICHT VOR Inanspruchnahme der Leistungen gestellt werden. Es reicht, wenn der Antrag mit den Rechnungen eingereicht wird.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

Sie können bei Ihrer Pflegeversicherung nachfragen, wie hoch noch Ihr verfügbares Budget für den Entlastungsbetrag ist.

Als Nachweis dienen die Abrechnungen/Quittungen/Belege.

Kosten, welche die Entlastungsleistungen überschreiten, müssen selbst getragen werden.

Im Normalfall ist der Entlastungsbetrag ein Kostenerstattungsbetrag. Das heißt, Sie gehen in Vorleistung und begleichen die Rechnung. Danach reichen Sie diese bei der Pflegeversicherung ein.

Der Betreuungsdienst/Pflegedienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dazu muss eine Abtretungserklärung ausgefüllt werden. Vorteil: Sie müssen nicht mehr mit den Kosten in Vorleistung gehen.

Mein Tipp: Lassen Sie sich immer die Rechnungen geben, so dass Sie genau wissen, wieviel Leistungen Sie bereits verbraucht haben. Außerdem sollten Sie prüfen, ob korrekt abgerechnet wurde.

 

Mein Lese-Tipp zu den Vor- und Nachteile einer Abtretungserklärung: Achtung bei Abtretungserklärung für Entlastungsbetrag und Ersatzpflege

Muss der Entlastungsbetrag innerhalb des Monats verbraucht werden?

Der Entlastungsbeitrag muss nicht jeden Monat aufgebraucht werden. Sie haben die Möglichkeit, die Beträge zu sammeln, damit Sie dann zum Beispiel die Hotelkosten einer Kurzzeitpflege bezahlen können. Sie können damit quasi von Januar bis November das Betreuungsgeld ansparen, um dann für eine Kurzzeitpflege im Dezember die Hotelkosten zu finanzieren.

 

Mein Lese-Tipp: Kurzzeitpflege mit dem Entlastungsbetrag verrechnen

Die nicht verbrauchten Beträge müssen spätestens im darauffolgenden Kalenderhalbjahr abgerufen sein, sonst verfallen die Beträge.

 

Allerdings ist es nicht möglich, die Entlastungsleistungen im Voraus in Anspruch zu nehmen.

 

  Beispiel Verrechnung der Kurzzeitpflege mit dem Entlastungsbetrag:

 

Herr Maurer hat für Januar bis März jeweils den Entlastungsbetrag von 125 Euro voll in Anspruch genommen. Im April geht Herr Maurer in Kurzzeitpflege und möchte seine Hotelkosten (Essen und Zimmer im Pflegeheim) mit dem Entlastungsbetrag bezahlen, der ihm von April bis Dezember zustehen würde. Das geht nicht.

 

Die bessere Möglichkeit wäre:

 

Die Entlastungsbeträge von April bis Dezember ansparen

Am Anfang des nächsten Jahres diese mit den Hotelkosten der Kurzzeitpflege vom April verrechnen.

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